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Ju|bi|lä|um [jubi'lɛ:ʊm], das; -s, Jubiläen [jubi'lɛ:ən]:[festlich begangener] Jahrestag eines bestimmten Ereignisses:
das hundertjährige Jubiläum der Firma feiern; das Jubiläum der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit feiern, begehen, haben.
Zus.: Dienstjubiläum.
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Ju|bi|lä|um 〈n.; -s, -lä|en〉 Gedenkfeier, Jahrestag, bes. nach einer runden Zahl von Jahren; Sy Jubelfest ● das 10., 25., 50., 100. \Jubiläum feiern [<spätlat. iubilaeum; verkürzt <annus iubilaeus; → Jubeljahr]
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festlich begangener Jahrestag eines bestimmten Ereignisses:
das 150-jährige J. der Firma;
das J. der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit feiern, begehen, haben.
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Ju|bi|lä|um, das; -s, ...läen [spätlat. iubilaeum = Jubelzeit, zu lat. iubilare, ↑jubilieren]: festlich begangener Jahrestag eines bestimmten Ereignisses: das 150-jährige J. der Firma; das J. der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit feiern, begehen, haben.
Universal-Lexikon. 2012.