Akademik

Jubeljahr
Jubiläum

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Ju|bel|jahr 〈n. 11
1. Jubiläumsjahr
2. 〈jüd. Glaube〉 jedes 50. Jahr; Sy Halljahr
3. 〈kath. Kirche〉 Jahr, in dem die Kirchenstrafen erlassen werden, jedes 25. Jahr; Sy Erlassjahr
● das kommt nur alle \Jubeljahre (einmal) vor 〈umg.〉 sehr selten [<mhd. jubeljar, Lehnübersetzung von spätlat. annus iubilaeus; zu lat. iubilum <hebr. jobel „Widderhorn“; das Widderhorn wurde zu dem alle 50 Jahre gefeierten Erlassjahr der Juden geblasen]

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Ju|bel|jahr, das [mhd. jubeljār, volksetym. aus hebr. yôvel, Jobeljahr]:
1. (jüd. Rel.) Jobeljahr.
2. (kath. Kirche) für die katholische Kirche bedeutsames Jahr, das alle 25 Jahre begangen wird u. der inneren Erneuerung der Gläubigen dienen soll:
alle -e [(ein)mal] (ugs. scherzh.; sehr selten: sie besucht uns nur alle -e mal).
3. Jahr, in dem ein besonderes Jubiläum stattfindet:
das Land begeht 1977 das J. seines 25-jährigen Bestehens.

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Jubeljahr,
 
1) Judentum: Jobeljahr.
 
 2) katholische Kirche: heiliges Jahr.
 

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Ju|bel|jahr, das [mhd. jubeljār, volksetym. aus hebr. yôvel, ↑Jobeljahr]: 1. Jobeljahr. 2. (kath. Kirche) heiliges Jahr der katholischen Kirche, das alle 25 Jahre begangen wird u. in dem besondere Ablässe gewährt werden: *alle -e [(ein)mal] (ugs. scherzh.; [bedauerlicherweise] sehr selten): sie besucht uns nur alle -e mal. 3. Jahr, in dem ein besonderes Jubiläum stattfindet: das Land begeht 1977 das J. seines 25-jährigen Bestehens.

Universal-Lexikon. 2012.