jmdn. seiner Schulden entledigen.
sich seiner Feinde, seiner Sorgen entledigen; sich seines Mantels entledigen (seinen Mantel ausziehen); sich eines Auftrags entledigen (einen Auftrag ausführen).
Syn.: freikommen von, loskommen von, ↑ loswerden.
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ent|le|di|gen 〈V. refl.; hat〉 sich jmds. od. einer Sache \entledigen sich von jmdm. od. einer Sache befreien ● sich eines Auftrages \entledigen einen Auftrag ausführen; sich einer Bürde, Last \entledigen; sich seines Mantels \entledigen seinen Mantel ausziehen, ablegen; sich eines Mitwissers \entledigen ihn ermorden; sich seiner Schulden \entledigen seine Sch. bezahlen ● sich einer Aufgabe, eines Auftrages mit (großem) Geschick \entledigen
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1. von jmdm., etw. befreien:
sich eines Mitwissers, seiner Schulden e.;
diese Aussagen entledigen uns nicht unserer Sorgen.
2. <e. + sich> ein Kleidungsstück ablegen:
sich seines Jacketts e.
3. <e. + sich> einer Verpflichtung nachkommen:
sich eines Auftrags e.
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ent|le|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entledigen = frei machen, zu ↑ledig] (geh.): 1. von jmdm., etw. befreien: sich eines Mitwissers, seiner Schulden e.; sie entledigten ... junge Tannenstämme ihrer Äste (Kuby, Sieg 28); diese Aussagen entledigen uns nicht unserer Sorgen. 2. <e. + sich> ein Kleidungsstück ablegen: sich seines Fracks e.; die Ärmel der Weste einwärts gestülpt, immer entledigte ich mich der Kleider auf solche Weise (Mayröcker, Herzzerreißende 161). 3. <e. + sich> einer Verpflichtung nachkommen: sich eines Auftrags [geschickt] e.; sie hatten das Fahrzeug verlassen, um sich eines besonderen Auftrags zu e. (Rolf Schneider, November 167).
Universal-Lexikon. 2012.