Akademik

entledigen
ent|le|di|gen [ɛnt'le:dɪgn̩] (geh.):
1. <tr.; hat; mit Gen.> (von etwas) befreien:
jmdn. seiner Schulden entledigen.
2. <+ sich; mit Gen.> sich (von etwas) befreien:
sich seiner Feinde, seiner Sorgen entledigen; sich seines Mantels entledigen (seinen Mantel ausziehen); sich eines Auftrags entledigen (einen Auftrag ausführen).
Syn.: freikommen von, loskommen von, loswerden.

* * *

ent|le|di|gen 〈V. refl.; hat〉 sich jmds. od. einer Sache \entledigen sich von jmdm. od. einer Sache befreien ● sich eines Auftrages \entledigen einen Auftrag ausführen; sich einer Bürde, Last \entledigen; sich seines Mantels \entledigen seinen Mantel ausziehen, ablegen; sich eines Mitwissers \entledigen ihn ermorden; sich seiner Schulden \entledigen seine Sch. bezahlen ● sich einer Aufgabe, eines Auftrages mit (großem) Geschick \entledigen

* * *

ent|le|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entledigen = frei machen, zu ledig] (geh.):
1. von jmdm., etw. befreien:
sich eines Mitwissers, seiner Schulden e.;
diese Aussagen entledigen uns nicht unserer Sorgen.
2. <e. + sich> ein Kleidungsstück ablegen:
sich seines Jacketts e.
3. <e. + sich> einer Verpflichtung nachkommen:
sich eines Auftrags e.

* * *

ent|le|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entledigen = frei machen, zu ↑ledig] (geh.): 1. von jmdm., etw. befreien: sich eines Mitwissers, seiner Schulden e.; sie entledigten ... junge Tannenstämme ihrer Äste (Kuby, Sieg 28); diese Aussagen entledigen uns nicht unserer Sorgen. 2. <e. + sich> ein Kleidungsstück ablegen: sich seines Fracks e.; die Ärmel der Weste einwärts gestülpt, immer entledigte ich mich der Kleider auf solche Weise (Mayröcker, Herzzerreißende 161). 3. <e. + sich> einer Verpflichtung nachkommen: sich eines Auftrags [geschickt] e.; sie hatten das Fahrzeug verlassen, um sich eines besonderen Auftrags zu e. (Rolf Schneider, November 167).

Universal-Lexikon. 2012.