alle Anhänger (einer Person):
sie gehören zu seiner Gefolgschaft.
Syn.: ↑ Anhang.
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Ge|fọlg|schaft 〈f. 20; unz.; früher〉
1. die Verpflichtung, jmdm. (dem Gefolgsherrn) zu folgen u. für ihn zu kämpfen
2. Gesamtheit der Gefolgsmänner, Gefolgsleute
3. 〈bes. 1933-1945〉 sämtl. Angestellten u. Arbeiter (eines Betriebes)
4. 〈fig.〉 Gesamtheit der Anhänger, Anhängerschaft
● jmdm. \Gefolgschaft leisten
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Ge|fọlg|schaft , die; -, -en:
1. <o. Pl.> Gehorsam u. unbedingte Treue:
jmdm. G. leisten;
jmdm. die G. aufsagen, kündigen, verweigern.
2.
a) <o. Pl.> (bei den Germanen) persönliches Treueverhältnis eines Freien, bes. eines Edelings, zu seinem Herrn, bes. dem König;
b) durch das Verhältnis der Gefolgschaft (2 a) verbundene Gruppe von Gefolgsmännern.
3. Gesamtheit der treuen Anhänger; Anhängerschaft.
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Ge|fọlg|schaft, die; -, -en: 1. <o. Pl.> Gehorsam u. unbedingte Treue: jmdm. G. leisten; jmdm. die G. aufsagen, kündigen, verweigern; Ü Als er jedoch das erste Mal hoch hinaufwollte in den Rosengarten, verweigerte die Mundharmonika die G. (Sommer, Und keiner 172). 2. a) <o. Pl.> (bei den Germanen) persönliches Treueverhältnis eines Freien, bes. eines Edelings, zu seinem Herrn, bes. dem König; b) durch das Verhältnis der ↑Gefolgschaft (2 a) verbundene Gruppe von Gefolgsmännern. 3. Gesamtheit der treuen Anhänger; Anhängerschaft: Viel G. können diese „Straßenkämpfer“ nicht mehr mobilisieren (Basler Zeitung 9. 10. 85, 31); Auf dem Höhepunkt der Unruhen fürchteten Gewerkschaft und Kommunistische Partei, die Kontrolle über ihre G. zu verlieren (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, 3). 4. (nationalsoz.) a) Belegschaft: Ich gehöre zur G. der Junkerswerke und arbeite in der Werkzeugausgabe (Bieler, Mädchenkrieg 394); b) größere Unterabteilung der Hitlerjugend.
Universal-Lexikon. 2012.