1. sozial auf einer höheren Stufe stehend:
eine gehobene Position bei einem Ministerium haben.
2. sich über das Alltägliche erhebend, sich davon abhebend:
eine gehobene Ausdrucksweise; Artikel des gehobenen Bedarfs (Luxusartikel); Kleidung für den gehobenen (anspruchsvollen) Geschmack; in gehobener (festlich-froher) Stimmung sein.
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ge|ho|ben 〈Adj.〉
1. hochstehend
2. feierlich, nicht alltäglich
3. fröhlich, ausgelassen
● er ist in einer \gehobenen Position, Stellung; in \gehobener Rede, Sprache, in \gehobenem Stil; wir waren in gehobener Stimmung; →a. heben
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1ge|ho|ben <Adj.>:
a) [sozial] höher stehend:
eine -e Position;
sie ist Beamtin des -en Dienstes;
b) sich vom Alltäglichen abhebend, sich darüber erhebend:
eine -e Ausdrucksweise, Sprache;
Artikel des -en Bedarfs (Luxusartikel);
Kleidung für den -en (anspruchsvollen) Geschmack;
in -er (festlich-froher) Stimmung sein.
2ge|ho|ben :
↑ heben.
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ge|ho|ben: 1. ↑heben. 2. <Adj.> a) [sozial] höher stehend: eine -e Position; sie ist Beamtin des -en Dienstes; b) sich vom Alltäglichen abhebend, sich darüber erhebend: eine -e Ausdrucksweise; Zum -en Service zählen Radio, Wecker, Telefon, Minibar und Farbfernseher (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 17); Chalet in -er Ausführung (Basler Zeitung 12. 5. 84, 44); Artikel des -en Bedarfs (Luxusartikel); Kleidung für den -en (anspruchsvollen) Geschmack; in -er (festlich-froher) Stimmung sein; Die eintretenden Offiziere sind sichtlich -er Laune, reißen unverständliche Witze, Tregubenkow lässt die Wodkagläser füllen (Bieler, Bär 156).
Universal-Lexikon. 2012.