Akademik

Kommissarin
Kom|mis|sar [kɔmɪ'sa:ɐ̯], der; -s, -e, Kom|mis|sa|rin [kɔmɪ'sa:rɪn], die; -, -nen:
1. Person, die von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist und spezielle Vollmachten hat:
ein hoher Kommissar; eine Kommissarin übernahm die Verwaltung des Gebietes.
Zus.: Staatskommissar, Staatskommissarin.
2. Person, besonders bei der Polizei, mit einem bestimmten Dienstgrad:
der Kommissar tappt noch im Dunklen; die Kommissarin ist dem Verbrecher auf der Spur.
Zus.: Kriminalkommissar, Kriminalkommissarin, Polizeikommissar, Polizeikommissarin.

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Kom|mis|sa|rin 〈f. 22weibl. Kommissar

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Kom|mis|sa|rin, die; -, -nen:
w. Form zu Kommissar.

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Kom|mis|sa|rin, die; -, -nen: w. Form zu ↑Kommissar.

Universal-Lexikon. 2012.