1. an einer Hochschule o. Ä. angestellte Person, die Übungen in einer fremden Sprache abhält:
sich um die Stellung eines deutschen Lektors an einer schwedischen Universität bewerben; sie ist Lektorin an der Sorbonne.
2. bei einem Verlag angestellte oder freiberuflich tätige Person, die die eingehenden Manuskripte prüft und bearbeitet.
Zus.: Verlagslektor, Verlagslektorin.
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Lek|to|rin 〈f. 22〉 weibl. Lektor
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Lek|to|rin, die; -, -nen:
w. Form zu ↑ Lektor.
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Universal-Lexikon. 2012.