Akademik

rechtmäßig
legitim; berechtigt; erlaubt; legal; rechtens; statthaft; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen; billigermaßen (veraltet); mit Recht; korrekterweise; billigerweise (veraltet); mit Fug und Recht; gerechtfertigterweise; zu Recht; richtigerweise; gerechtfertigtermaßen

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recht|mä|ßig ['rɛçtmɛ:sɪç] <Adj.>:
dem Recht, Gesetz entsprechend:
die rechtmäßige Besitzerin; die rechtmäßig gewählte Regierung.
Syn.: befugt, gesetzlich, legal, legitim, rechtlich.

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rẹcht|mä|ßig 〈Adj.〉 dem Recht entsprechend, aufgrund eines Rechtes ● \rechtmäßiger Anspruch; \rechtmäßiger Erbe

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rẹcht|mä|ßig <Adj.>:
dem Recht nach, gesetzlich:
der -e Besitzer;
jmds. -es Eigentum;
etw. steht jmdm. r. zu.

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rẹcht|mä|ßig <Adj.>: dem Recht nach, gesetzlich: der -e Besitzer; jmds. -es Eigentum; etw. steht jmdm. r. zu; Rabuka hatte ... die r. gewählte Regierung ... gestürzt (NNN 26. 9. 87, 2).

Universal-Lexikon. 2012.