legitim; berechtigt; erlaubt; legal; rechtens; rechtmäßig; statthaft; dem Recht entsprechend; gesetzlich; zugelassen
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zu|läs|sig ['ts̮u:lɛsɪç] <Adj.>:(meist von einer amtlichen o. ä. Stelle) zugelassen, erlaubt:
Sie haben die zulässige Geschwindigkeit überschritten; dieses Verfahren ist nicht zulässig; diese Zusatzstoffe sind rechtlich nicht zulässig.
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zu|läs|sig 〈Adj.〉 erlaubt, gestattet ● \zulässige Beanspruchung rechnerischer Grenzwert bei Werkstoffen, der für Bauteile bei der Festigkeitsrechnung zugrunde gelegt wird; wir dürfen keine anderen als die \zulässigen Hilfsmittel benutzen; \zulässige Höchstgeschwindigkeit; es ist nicht \zulässig, bei der Prüfung Hilfsmittel zu benutzen
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zu|läs|sig <Adj.>:
(meist von amtlicher Seite, von einer amtlichen Stelle) zugelassen, erlaubt:
eine -e [Höchst]menge;
eine -e Höchstgeschwindigkeit;
bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] z.;
etw. ist rechtlich [nicht] z.;
ein Verfahren für z. erklären (es genehmigen).
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zu|läs|sig <Adj.>: (meist von amtlicher Seite, von einer amtlichen Stelle) zugelassen, erlaubt: eine -e [Höchst]menge; eine -e Höchstgeschwindigkeit; in der Regel kennt der Laie weder die notwendigen noch die -en Methoden der biologischen Forschung (Natur 76); Das erstinstanzliche Landgericht hatte in der Darstellung ... eine noch -e Reklame gesehen (FAZ 2. 7. 99, 23); dass die auslaufenden Verträge ... auf die gesetzlich -e Dauer von 24 Monaten verlängert werden (FAZ 8. 5. 99, 19); bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] z.; etw. ist rechtlich [nicht] z.; Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung sind jedoch nur z., wenn ... (Fraenkel, Staat 347); ein Verfahren für z. erklären (es genehmigen).
Universal-Lexikon. 2012.