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netto
net|to ['nɛto] <Adverb> (Kaufmannsspr.):
das Gewicht der Verpackung abgezogen; verschiedene Abgaben (Steuern o. Ä.) abgezogen, nicht enthaltend /Ggs. brutto/: die Ware wiegt netto fünf Kilo; er verdient 2 000 Euro netto.

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nẹt|to 〈Adv.; Wirtsch.〉 Ggs brutto
1. abzüglich der Verpackung
2. nach Abzug von Unkosten od. Steuern
● \netto Kasse bar ohne jeden Abzug [<ital. (pesa)netto „rein, unvermischt“]

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nẹt|to <Adv.> [ital. netto, eigtl. = rein, klar < lat. nitidus = glänzend, zu: nitere = glänzen] (Kaufmannsspr.):
a) ohne Verpackung:
das Gewicht beträgt n. 500 kg;
b) nach Abzug der Kosten od. Steuern.

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nẹtto
 
[italienisch, eigentlich »rein«, »klar«, von lateinisch nitidus »glänzend«], rein, nach Abzug bestimmter relevanter Größen (z. B. Steuern, Abschreibungen, Verpackung); Gegensatz: brutto. - Nẹttogewicht, Gewicht der Ware ohne Verpackung; Nẹttopreis, Warenpreis nach Skonto- und/oder Rabattabzug; netto wird auch als Handelsklausel gebraucht, die besagt, dass keine Abzüge erlaubt sind; z. B. zahlbar innerhalb 14 Tagen netto Kasse.

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nẹt|to <Adv.> [ital. netto, eigtl. = rein, klar < lat. nitidus = glänzend, zu: nitere = glänzen] (Kaufmannsspr.): a) ohne Verpackung: das Gewicht beträgt n. 500 kg; b) nach Abzug der Kosten od. Steuern: ihr Gehalt beträgt n. 3 400 Mark/3 400 Mark n.; Abk.: nto.

Universal-Lexikon. 2012.