1. <mit Basissubstantiv als Personenbezeichnung>: Nichtfachmann; Nichtmitglied; Nichtschwimmerin; Nichtchrist; Nichtkatholikin; Nichtachtung; Nichtweitergabe; Nichtgewünschtes (auch: nicht Gewünschtes); Nichtzutreffendes (auch: nicht Zutreffendes).
2. <mit Basisadjektiv> dient zur Negierung des im Basiswort Genannten; die verneinte Eigenschaft oder Fähigkeit ist von Dauer: nichtehelich (auch: nicht ehelich); nichtöffentlich (auch: nicht öffentlich); besonders in der Gegenüberstellung: öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen.
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nịcht-, Nịcht-:
verneint in Bildungen mit Adjektiven u. Substantiven deren Bedeutung:
nichtamtlich, nichtberufstätig, Nichtbeteiligung, Nichteignung, Nichtlieferung.
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nịcht-, Nịcht-: verneint in Bildungen mit Adjekt. u. Subst. deren Bedeutung: nichtamtlich, nichtberufstätig, Nichtbeteiligung, Nichteignung, Nichtlieferung.
Universal-Lexikon. 2012.