unanfechtbar; unleugbar; unbestreitbar; unabweisbar; unweigerlich; außer Zweifel; unzweifelhaft; fraglos
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zwei|fel|los ['ts̮vai̮fl̩lo:s] <Adverb>:er hat zweifellos recht; die Einrichtungen sind zweifellos vorbildlich.
Syn.: ↑ allemal (ugs.), ↑ einwandfrei, ↑ freilich (südd.), ganz bestimmt, natürlich, offenbar, ohne Frage, selbstverständlich, sicher, ↑ sicherlich, ↑ unstreitig, wirklich, ↑ zweifelsohne.
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zwei|fel|los 〈Adj.; meist adv.〉 ohne Zweifel, sicher, bestimmt ● er hat \zweifellos Recht
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zwei|fel|los <Adv.> (emotional):
ohne Zweifel, bestimmt:
sie hat z. recht.
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zwei|fel|los <Adv.> (emotional): ohne Zweifel, bestimmt: sie hat z. Recht; Ein Rücktritt Erhards würde z. zum Aufruhr der Fraktion und zu einer Kabinettskrise führen (Dönhoff, Ära 24); z. sehenswert war der Kulturpalast der Fabrik (Koeppen, Rußland 133); z. war es eine ungewöhnliche Nacht (Plievier, Stalingrad 276).
Universal-Lexikon. 2012.