a) Unternehmen, in dem Reisen vermittelt, Buchungen aufgenommen und Beratungen über Reiseziele durchgeführt werden:
einen Flug über ein Reisebüro buchen.
b) Geschäftsraum eines Reisebüros (a): zum, ins Reisebüro gehen.
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Rei|se|bü|ro 〈n. 15〉 Unternehmen, das Gesellschafts- u. Einzelreisen, Ausflugsfahrten usw. organisiert, zw. Reisenden u. Verkehrsbetrieben, Hotels usw. vermittelt sowie die Reisenden berät u. unterstützt
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Rei|se|bü|ro , das:
a) Unternehmen, in dem Reisen vermittelt, Fahrkarten verkauft, Buchungen aufgenommen u. Beratungen über Reisewege u. -ziele durchgeführt werden;
b) Geschäftsraum eines Reisebüros (a).
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Reisebüro,
Betrieb eines Handelsvertreters (§§ 84 ff. HGB), der Reise- und Fremdenverkehrsdienstleistungen (z. B. Privat- und Geschäftsreisen, Platzbuchung, Fahrkartenverkauf, Hotelreservierung) sowie weitere touristische Dienste einschlägiger Unternehmen und Reiseveranstalter, mit denen er Vermittlungs- und Agenturverträge abgeschlossen hat, anbietet sowie zwischen diesen Unternehmen und seinen Kunden gegen Provision Verträge vermittelt.
Erster Reisevermittler war Thomas Cook (Cook, Thos. C. & Son); in Deutschland folgten z. B. in Berlin »Riesel« (1854) und »Stangen« (1863), in den USA die American Express Company. Das moderne Reisebürowesen wurde durch den Massentourismus (Tourismus) nachhaltig beeinflusst; im Zuge eines Konzentrationsprozesses bildeten sich Großunternehmen (Zusammenschlüsse von Reiseveranstaltern), die Pauschalreisen anbieten.
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Rei|se|bü|ro, das: a) Unternehmen, in dem Reisen vermittelt, Fahrkarten verkauft, Buchungen aufgenommen u. Beratungen über Reisewege u. -ziele durchgeführt werden; b) Geschäftsraum eines Reisebüros (a): zum, ins R. gehen.
Universal-Lexikon. 2012.