Akademik

Scheinehe
Schein|ehe ['ʃai̮n|e:ə], die; -, -n:
aus bestimmten Gründen (z. B. um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen) nur zum Schein und ohne bestehendes Liebesverhältnis geschlossene Ehe:
er ging eine Scheinehe ein, um im Land bleiben zu dürfen.

* * *

Schein|ehe 〈f. 19vorgetäuschte Ehe, nicht wirklich vollzogene Ehe

* * *

Schein|ehe, die:
(um eines bestimmten rechtlichen Status willen) nur zum Schein geschlossene Ehe.

* * *

Schein|ehe, die: (um eines bestimmten rechtlichen Status willen) nur zum S. geschlossene Ehe.

Universal-Lexikon. 2012.