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Instrument
Betriebsmittel; Arbeitsgerät; Hilfsmittel; Gerätschaft; Werkzeug; Musikinstrument; Maßnahme; Mittel

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In|stru|ment [ɪnstru'mɛnt], das; -[e]s, -e:
1. meist fein gearbeitetes, oft kompliziert gebautes [kleines] Gerät für wissenschaftliche oder technische Arbeiten:
optische, medizinische Instrumente; ein Instrument zur Messung der Luftfeuchtigkeit.
Syn.: Apparat, Mittel, Werkzeug.
Zus.: Messinstrument, Präzisionsinstrument.
2. Musikinstrument:
er spielt, beherrscht mehrere Instrumente; die Musiker waren noch beim Stimmen der Instrumente.
Zus.: Begleitinstrument, Blasinstrument, Blechblasinstrument, Holzblasinstrument, Musikinstrument, Rhythmusinstrument, Saiteninstrument, Schlaginstrument, Soloinstrument, Streichinstrument, Tasteninstrument.

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In|stru|mẹnt 〈n. 11
1. Gerät, Werkzeug (bes. für wissenschaftl. Untersuchungen), z. B. Mess\Instrument
2. Musikgerät
● ein \Instrument der Macht 〈fig.〉; ein \Instrument beherrschen, erlernen, spielen; chirurgische \Instrumente [<lat. instrumentum „Gerät, Werkzeug“]
Die Buchstabenfolge in|stru... kann in Fremdwörtern auch ins|tru..., inst|ru... getrennt werden.

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In|s|t|ru|mẹnt , das; -[e]s, -e [lat. instrumentum, eigtl. = Ausrüstung, Gerätschaft, zu: instruere, instruieren]:
1. meist fein gearbeitetes, oft kompliziert gebautes Gerät, Werkzeug für wissenschaftliche, technische Arbeiten:
medizinische, optische, nautische -e;
ein I. zur Messung der Luftfeuchtigkeit, der Temperatur;
die -e arbeiten genau, zeigen die Werte an.
2. jmd., etw. als Mittel, dessen man sich (wie eines Werkzeugs) zur Ausführung von etw. bedient:
die Kirche, die Armee als I. des Staates;
er hat den König zum [willenlosen] I. seiner ehrgeizigen Pläne gemacht.
3. [mhd. instrument < mlat. instrumentum] Kurzf. von Musikinstrument:
ein schwieriges, wertvolles, altes I.;
sie spielt, beherrscht mehrere -e;
ein I. stimmen, einspielen.

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Instrumẹnt
 
[lateinisch, eigentlich »Ausrüstung«, »Gerätschaft«] das, -(e)s/-e,  
 1) allgemein: Gerät, Werkzeug zur Ausführung bestimmter wissenschaftlicher oder technischer Arbeiten; bildungssprachlich für: Mittel (Person oder Sache), dessen man sich (wie eines Werkzeugs) zur Ausführung von etwas bedient.
 
 2) Musik: Musikinstrumente.

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In|stru|mẹnt, das; -[e]s, -e [lat. instrumentum, eigtl. = Ausrüstung, Gerätschaft, zu: instruere, ↑instruieren; 4: mhd. instrument < mlat. instrumentum]: 1. meist fein gearbeitetes, oft kompliziert gebautes Gerät, Werkzeug für wissenschaftliche, technische Arbeiten: medizinische, optische, nautische -e; ein I. zur Messung der Luftfeuchtigkeit, der Temperatur; die -e arbeiten genau, zeigen die Werte an; Schwester Petra mit ihrem Instrumentiertisch, auf dem die -e fein säuberlich geordnet liegen (Hackethal, Schneide 30). 2. jmd., etw. als Mittel, dessen man sich (wie eines Werkzeugs) zur Ausführung von etw. bedient: die Kirche, die Armee als ein I. des Staates; Trotzdem seien Wettbewerbe als Instrument zur Förderung der Baukultur (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 13/15); er hat den König zum [willenlosen] I. seiner ehrgeizigen Pläne gemacht. 3. kurz für ↑Musikinstrument: ein schwieriges, wertvolles, altes I.; sie spielt, beherrscht mehrere -e; ein I. stimmen, einspielen; Musiker mit historischen -en (Spiegel 26, 1989, 201). ∙ 4. über ein Rechtsgeschäft ausgefertigte Urkunde, Vertrag: Die andern Punkte nennt dies I. (Schiller, Jungfrau III, 2).

Universal-Lexikon. 2012.