Mutter des Ehemannes oder der Ehefrau:
er versteht sich bestens mit seiner Schwiegermutter.
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Schwie|ger|mut|ter 〈f. 8u〉 Mutter des Ehepartners
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Schwie|ger|mut|ter , die:
Mutter des Ehepartners:
er versteht sich bestens mit seiner S.
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Schwiegermutter,
die Mutter des Ehepartners; entsprechend auch andere durch die Ehe entstandene Verwandtschaftsverhältnisse: Schwiegervater, -sohn, -tochter.
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Schwie|ger|mut|ter, die: 1. Mutter des Ehepartners: er versteht sich bestens mit seiner S.; diverse körperliche Leiden ... verschlimmerten sich, als die ungeliebte S. ihr die Tochter entzog (Stern 43, 1998, 64). 2. (Jargon) Verbandsklammer.
Universal-Lexikon. 2012.