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Schwiegermutter
Schwie|ger|mut|ter ['ʃvi:gɐmʊtɐ], die; -, Schwiegermütter ['ʃvi:gɐmʏtɐ]:
Mutter des Ehemannes oder der Ehefrau:
er versteht sich bestens mit seiner Schwiegermutter.

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Schwie|ger|mut|ter 〈f. 8uMutter des Ehepartners

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Schwie|ger|mut|ter , die:
Mutter des Ehepartners:
er versteht sich bestens mit seiner S.

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Schwiegermutter,
 
die Mutter des Ehepartners; entsprechend auch andere durch die Ehe entstandene Verwandtschaftsverhältnisse: Schwiegervater, -sohn, -tochter.

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Schwie|ger|mut|ter, die: 1. Mutter des Ehepartners: er versteht sich bestens mit seiner S.; diverse körperliche Leiden ... verschlimmerten sich, als die ungeliebte S. ihr die Tochter entzog (Stern 43, 1998, 64). 2. (Jargon) Verbandsklammer.

Universal-Lexikon. 2012.