Akademik

verbüßen
ver|büßen [fɛɐ̯'by:sn̩] <tr.; hat:
(eine Freiheitsstrafe) ableisten:
sie verbüßt dort zurzeit eine [dreimonatige] Haftstrafe.
Syn.: absitzen.

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ver|bü|ßen 〈V. tr.; hat〉 eine Gefängnisstrafe \verbüßen eine G. erleiden

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ver|bü|ßen <sw. V.; hat [mhd. verbüeʒen = Buße zahlen] (Rechtsspr.):
abbüßen (2):
eine Haftstrafe v.
Dazu:
Ver|bü|ßung, die; -, -en.

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ver|bü|ßen <sw. V.; hat [mhd. verbüeʒen = Buße zahlen] (Rechtsspr.): abbüßen (2): war er gerade ... aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er ... nur eine Mindeststrafe für Diebstahl und Hehlerei verbüßt hatte (Genet [Übers.], Notre-Dame 38).

Universal-Lexikon. 2012.