Akademik

Vorgesetzte
Vor|ge|setz|te ['fo:ɐ̯gəzɛts̮tə], die/eine Vorgesetzte; der/einer Vorgesetzten, die Vorgesetzten/zwei Vorgesetzte:
weibliche Person, die anderen in ihrer beruflichen Stellung übergeordnet ist und damit berechtigt ist, Anweisungen zu geben:
er wurde zu seiner Vorgesetzten zitiert.
Syn.: Chefin.
Zus.: Dienstvorgesetzte.

* * *

Vor|ge|setz|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 im Amt, im Dienst Höhergestellte(r), jmd., dessen dienstl. Anordnungen man befolgen muss

* * *

Vor|ge|setz|te , die/eine Vorgesetzte; der/einer Vorgesetzten, die Vorgesetzten/zwei Vorgesetzte:
weibliche Person, die (in einem Betrieb o. Ä.) anderen übergeordnet u. berechtigt ist, Anweisungen zu geben:
jmds. unmittelbare, direkte, nächste V.

* * *

Vor|ge|setz|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der (in einem Betrieb o. Ä.) anderen übergeordnet u. berechtigt ist, Anweisungen zu geben: jmds. unmittelbare, direkte, nächste V.; V. müssen die Reisekostenabrechnung autorisieren; Die Streitfrage: Dürfen V. Beziehungen mit Untergebenen haben? (Wirtschaftswoche 19, 1999, 124); hinter jeder Fensterscheibe konnte ein -r stehen (Kirst, 08/15, 20).

Universal-Lexikon. 2012.