1. von etwas Vorhandenem Gebrauch machen:
wenn wir in Schwierigkeiten geraten, können wir immer noch auf unsere Ersparnisse zurückgreifen; bei Erkältung greift sie immer auf alte Hausmittel zurück.
2. auf zeitlich weiter Zurückliegendes zurückgehen:
diese Universitätsreform greift auf ältere Vorschläge zurück.
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zu|rụ̈ck||grei|fen 〈V. intr. 158; hat〉
1. in der Vergangenheit beginnen
2. auf etwas \zurückgreifen etwas (Gesammeltes, Aufbewahrtes) hervorholen
● wenn ich das erzählen will, muss ich weit \zurückgreifen; ich muss auf meine Vorräte \zurückgreifen; im Notfall greife ich gern auf Ihr Angebot, auf Ihre Hilfe zurück mache ich gern von Ihrem A., Ihrer H. Gebrauch
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zu|rụ̈ck|grei|fen <st. V.; hat:
1. beim Erzählen in der Vergangenheit beginnen, auf zeitlich weiter Zurückliegendes zurückgehen:
um das zu erklären, muss ich ein wenig z.
2. von etw. für den Bedarfsfall Verfügbarem, einer Art [bisher unangetasteter] Reserve o. Ä. Gebrauch machen:
auf seine Ersparnisse z.;
auf ein altes Hausmittel z.
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zu|rụ̈ck|grei|fen <st. V.; hat: 1. beim Erzählen in der Vergangenheit beginnen, auf zeitlich weiter Zurückliegendes zurückgehen: um das zu erklären, muss ich ein wenig z.; werdet nicht wieder zornig, wenn ich wieder zurückgreife. Im Jahre fünfundvierzig ... (Hacks, Stücke 351). 2. von etw. für den Bedarfsfall Verfügbarem, einer Art [bisher unangetasteter] Reserve o. Ä. Gebrauch machen: auf seine Ersparnisse z.; auf ein altes Hausmittel z.; sofern nicht im Alter noch etwas hinzuverdient oder auf andere Einnahmequellen zurückgegriffen werden kann (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 15); ... müsste die Obdachlosenpolizei dann wieder auf das alte Herrensohrer Schulhaus z. (Saarbr. Zeitung 10. 7. 80, 18); ... können sie auf einen großen Fundus von Spezialisten z. (Woche 14. 11. 97, 19).
Universal-Lexikon. 2012.