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ver|wal|ten [fɛɐ̯'valtn̩], verwaltete, verwaltet <tr.; hat:(für etwas) verantwortlich sein und die damit verbundenen Geschäfte führen, Angelegenheiten regeln o. Ä.:
ein Vermögen, eine Gemeinde verwalten.
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ver|wạl|ten 〈V. tr.; hat〉 eine Sache \verwalten alle mit einer S. zusammenhängenden Angelegenheiten erledigen ● ein Amt \verwalten; Gelder \verwalten; ein Gut \verwalten; den Haushalt \verwalten
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ver|wạl|ten <sw. V.; hat:
1.
a) [mhd. verwalten] [im Auftrag od. anstelle des eigentlichen Besitzers] betreuen, in seiner Obhut haben, in Ordnung halten:
einen Besitz, ein Vermögen, die Kasse, einen Nachlass, ein Haus v.;
etw. gut, schlecht, treulich v.;
b) verantwortlich leiten, führen:
eine Gemeinde, ein Gut v.;
die Jugendlichen möchten ihr Jugendzentrum selbst v.;
c) (ein Amt o. Ä.) innehaben, bekleiden:
ein Amt v.;
er verwaltet (versieht) hier die Geschäfte.
2. (Sportjargon) bis zum Sieg [glanzlos, aber effektiv] verteidigen:
einen Vorsprung v.
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ver|wạl|ten <sw. V.; hat [a: mhd. verwalten]: a) [im Auftrag od. anstelle des eigentlichen Besitzers] betreuen, in seiner Obhut haben, in Ordnung halten: einen Besitz, ein Vermögen, die Kasse, einen Nachlass, ein Haus v.; Es war vor Zeiten ihr Amt gewesen, ... die Kollektengelder zu v. (Schaper, Kirche 22); etw. gut, schlecht, treulich v.; Ü Meisterhaft hat er seinen Ruhm verwaltet (Reich-Ranicki, Th. Mann 31); Das war das Ergebnis und die ... Folge einer überzentralisierten Wirtschaftspolitik, die seit Jahrzehnten nur den Mangel verwaltete (Ruge, Land 210/1); b) etw. verantwortlich leiten, führen: eine Gemeinde, ein Gut v.; die Jugendlichen möchten ihr Jugendzentrum selbst v.; seit der alte Buvardier tot ist und das Postamt durch den jungen Marcel nur provisorisch verwaltet wird (Langgässer, Siegel 340); c) (ein Amt o. Ä.) innehaben, bekleiden: ein Amt v.; er verwaltet (versieht) hier die Geschäfte.
Universal-Lexikon. 2012.