Al|lein|er|zie|hen|de(r) auch: al|lein Er|zie|hen|de(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Elternteil (Mutter od. Vater), der ein od. mehrere Kinder allein großzieht u. erzieht
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Al|lein|er|zie|hen|der, der Alleinerziehende/ein Alleinerziehender; des/eines Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden/zwei Alleinerziehende, al|lein Er|zie|hen|der, der allein Erziehende/ein allein Erziehender; des/eines allein Erziehenden, die allein Erziehenden/zwei allein Erziehende:
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Alleinerziehender,
ein Elternteil, der tatsächlich allein für sein Kind sorgt; unabhängig davon, wem das Personensorgerecht (elterliche Sorge) zusteht. Nach heutiger sozialwissenschaftlichen Definition repräsentieren die Alleinerziehenden eine Lebensform, für die der Begriff der Eineltern-Familie gebildet wurde (eine Familie, in der ein Elternteil mit einem oder mehreren Kinder zusammenlebt) und die in Europa angesichts der deutlichen Zunahme Alleinerziehender (überwiegend allein erziehender Mütter) in den letzten Jahrzehnten eine Familienform mit wachsender Bedeutung und spezifischen gesellschaftspolitischen Herausforderungen (Kinderbetreuungseinrichtungen; Sicherung des Betreuungsmehraufwands Alleinerziehender) darstellt. (nichteheliche Kinder, Familie)
Universal-Lexikon. 2012.