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ver|ewi|gen [fɛɐ̯'|e:vɪgn̩] <tr.; hat:(jmdn., etwas) schriftlich erwähnen und dadurch unvergesslich machen:
der Dichter hat seine Frau in einem Roman verewigt; du hattest dich, deinen Namen im Gästebuch verewigt.
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ver|ewi|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. od. etwas \verewigen
1. unvergesslich machen
2. 〈fig.〉 lang andauernd machen
● durch große Werke seinen Namen \verewigen; wir wollen diesen Zustand ja nicht \verewigen 〈fig.〉
II 〈V. refl.; umg.〉 sich \verewigen seinen Namen in ein Buch einschreiben, in die Wand eines Aussichtsturms od. in einen Baumstamm einritzen ● hier hat sich ein Hund, ein Pferd verewigt 〈fig.; umg.; scherzh.〉 seine Notdurft verrichtet; →a. verewigt
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1.
a) unvergesslich, unsterblich machen:
mit, in diesem Werk hat er sich, seinen Namen verewigt;
b) <v. + sich> (ugs.) dauerhafte Spuren von sich hinterlassen (z. B. indem man seinen Namen o. Ä. in etw. einschreibt, einritzt):
viele Besucher der Burg hatten sich an den Wänden verewigt;
da hat sich wieder ein Hund verewigt (scherzh.; seine Notdurft verrichtet).
2. machen, dass eine Sache dauerhaften Bestand hat:
die bestehenden Verhältnisse v. wollen.
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ver|ewi|gen <sw. V.; hat [zu ↑ewig]: 1. a) unvergesslich, unsterblich machen: sich mit, in einem Werk v.; er hat sich, seinen Namen verewigt; Unter den gestrengen Blicken des in Öl verewigten (gemalten) preußischen Finanzministers (Spiegel 18, 1966, 40); b) <v. + sich> (ugs.) dauerhafte Spuren von sich hinterlassen (z. B. indem man seinen Namen o. Ä. in etw. einschreibt, einritzt): viele Besucher der Burg hatten sich an den Wänden verewigt; Im Goldenen Buch der Stadt verewigten sich Juan Carlos I. und Königin Sofia (SZ 1. 3. 86, 18); Der Sepp Maier zum Beispiel ... 17-mal ist er mit einer Widmung in der Kellerbar verewigt (Kicker 82, 1981, 44); da hat sich wieder ein Hund verewigt (scherzh.; seine Notdurft verrichtet); Ü ... und er hat sich ja auch auf eine Weise in unserm Bewusstsein und unsrer Erinnerung verewigt, dass ... (Gregor-Dellin, Traumbuch 65); Sie haben mich fotografiert. Damit hat sich unsere Beziehung erledigt und verewigt (Strauß, Niemand 165). 2. machen, dass eine Sache dauerhaften Bestand hat: die bestehenden Verhältnisse v. wollen; Das hieß nichts anderes, als den Zustand der Trennung ... für alle Zeiten v. (Thieß, Reich 583).
Universal-Lexikon. 2012.