Ạn|ge|stell|ten|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Rentenversicherung der Angestellten
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Ạn|ge|stell|ten|ver|si|che|rung, die:
Sozialversicherung für Angestellte:
Beiträge für die A. entrichten.
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Angestelltenversicherung,
die Rentenversicherung der Angestellten auf der Grundlage des Angestelltenversicherungsgesetzes bis zum In-Kraft-Treten des Rentenreformgesetzes 1992, das nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet.
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Ạn|ge|stell|ten|ver|si|che|rung, die: Sozialversicherung für Angestellte: Beiträge für die A. entrichten.
Universal-Lexikon. 2012.