Ap|pe|tẹnz|ver|hal|ten 〈n. 14; unz.; bei höheren Tieren〉 zweckgerichtetes Verhalten
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Ap|pe|tẹnz|ver|hal|ten, das (Verhaltensf.):
sich in noch ungerichteter Aktivität äußerndes triebhaftes Verhalten [bei Tieren], das eine auslösende Reizsituation anstrebt, die zur Befriedigung eines Triebes führt.
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Appetẹnzverhalten
[lateinisch appetentia »Begehren«, »Verlangen«], Verhaltensforschung: Bezeichnung für eine Verhaltensweise, die eine Situation erzeugt, die zu einer antriebbefriedigenden Endhandlung führt. Der Verhaltensablauf wird meist in zwei Stufen beschrieben: dem ungerichteten Appetenzverhalten, solange noch kein Antriebsziel vorhanden ist; z. B. durchstreift ein Raubtier sein Revier, wenn es Hunger verspürt. Ist die Beute aufgespürt, folgt die gezielte Annäherung (gerichtetes Appetenzverhalten).
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Ap|pe|tẹnz|ver|hal|ten, das (Verhaltensf.): sich in noch ungerichteter Aktivität äußerndes triebhaftes Verhalten [bei Tieren], das eine auslösende Reizsituation anstrebt, die zur Befriedigung eines Triebes führt: das Umherschweifen hungriger Tiere, bevor sie Beute jagen, ist ein A.
Universal-Lexikon. 2012.