Akademik

ahnden
strafen; maßregeln; bestrafen; zur Verantwortung ziehen; belangen

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ahn|den ['a:ndn̩], ahndete, geahndet <tr.; hat (geh.):
(begangenes Unrecht) bestrafen:
ein Vergehen [streng] ahnden; etwas mit einer Geldbuße ahnden.
Syn.: bestrafen, vergelten.

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ahn|den 〈V. tr.; hatstrafen, rächen, strafrechtlich verfolgen ● ein Vergehen, ein Unrecht \ahnden [<ahd. anton, anodon „strafen, rügen“; zu ahd. anto, anado „Ärger, Zorn“]

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ahn|den <sw. V.; hat [mhd. anden, ahd. antōn, zu mhd. ande = Kränkung; Unwille, ahd. anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrsch. zu 1an u. eigtl. = das, was einen ankommt] (geh.):
(eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen:
ein Unrecht, Vergehen streng a.;
einen Verstoß mit einer Geldbuße a.

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1ahn|den <sw. V.; hat [mhd. anden, ahd. antōn, zu mhd. ande = Kränkung; Unwille, ahd. anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrsch. zu ↑an u. eigtl. = das, was einen ankommt] (geh.): (eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen: ein Unrecht, Vergehen streng a.; etw. mit einer Geldbuße a.; Die Ordnungswidrigkeit wird ... durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283); Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).
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2ahn|den <sw. V.; hat (dichter. veraltet): 1ahnen: ∙ Mir ahndet heut nichts Guts, Gevatter Licht (Kleist, Krug 3).

Universal-Lexikon. 2012.