Bi|se|xu|a|li|tät 〈f. 20; unz.〉
1. 〈allg.〉 Zuneigung sowohl zum eigenen als auch zum anderen Geschlecht
2. 〈Biol.〉 Zweigeschlechtigkeit
[<lat. bis „doppelt“ + Sexualität]
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1. (Biol.) Doppelgeschlechtigkeit.
2. (Med., Psychol.) Nebeneinander von homo- u. heterosexueller Veranlagung bei einem Menschen.
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Bisexualität,
1) das gleichzeitige Angelegtsein von männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen (Zwittertum); das Nebeneinanderbestehen homo- und heterosexueller Triebe und Neigungen bei einem Menschen.
2) Biologie: Doppelgeschlechtlichkeit oder Zweigeschlechtlichkeit, bipolare Sexualität, das Vorhandensein von männlichen und weiblichen Individuen bei einer Art (Getrenntgeschlechtlichkeit). Bisexuelle Potenz ist besonders bei Eizellen, Embryonen, vereinzelt aber auch bei geschlechtsreifen Tieren, die Fähigkeit, sich durch den Einfluss bestimmter Faktoren (Hormone, Außeneinflüsse) zu männlichen oder weiblichen Individuen zu entwickeln; bei Urgeschlechtszellen die Möglichkeit, dass Spermien oder Eizellen entstehen können.
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Bi|se|xu|a|li|tät [auch: 'bi:...], die [aus lat. bi- = zwei u. ↑Sexualität]: 1. (Biol.) Doppelgeschlechtigkeit. 2. (Med., Psych.) Nebeneinander von homo- u. heterosexueller Veranlagung bei einem Menschen: die Homosexualität Cocteaus wurde hingenommen wie die B. von Marais (Riess, Cäsar 355); Das Kind möchte seine B. entfalten (Pilgrim, Mann 105).
Universal-Lexikon. 2012.