Coun|ty 〈[ kaʊnti] f. 10〉
1. engl. Grafschaft
[engl., „Grafschaft“]
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Gerichts- u. Verwaltungsbezirk in Großbritannien u. in den USA.
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County
['kaʊntɪ; englisch, zu mittellateinisch comitatus »Begleitung«, »Gefolge«] die, -/-s, englisch ...ies, allgemein Grafschaft. In Großbritannien Verwaltungs- und Gerichtsbezirk zur örtlichen Selbstverwaltung, mit einem gewählten Grafschaftsrat (County Council). Durch die Gebietsreform des Local Government Act (1972) wurde die Zahl der Countys in England und Wales erheblich verringert (in England: 6 Metropolitan Countys, 39 Non-Metropolitan Countys), außerdem wurden Grafschaftsdistrikte (Districts, Metropolitan Districts) als einheitliche Untergliederung der Countys geschaffen. - In den USA sind Countys Verwaltungs- und Gerichtsbezirke der Bundesstaaten mit gewählten Räten (Boards), die Rechtsetzungs- und Verwaltungsbefugnisse haben. Die Countys entsprechen den deutschen Kreisen.
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Universal-Lexikon. 2012.