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Dauerauftrag
Dau|er|auf|trag 〈m. 1u; Bankw.〉 Auftrag eines Kontoinhabers an seine Bank, regelmäßig einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen

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Dau|er|auf|trag, der (Bankw.):
Überweisungsauftrag für regelmäßig zu leistende, dem Betrag nach feststehende Zahlungen:
einen D. erteilen.

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Dauer|auftrag,
 
im bargeldlosen Zahlungsverkehr Anweisung an ein Kreditinstitut oder Postgiroamt, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gleicher Beträge auszuführen, oftmals gegen eine Gebühr. Die Bank überweist bis auf Widerruf den vereinbarten Betrag zu den vereinbarten Terminen auf das Konto des Zahlungsempfängers ohne weiteres Zutun des Auftraggebers. Per Dauerauftrag werden in der Regel Rechnungen beglichen, neuerdings auch Überweisungen vom Giro- auf das eigene Sparkonto ausgeführt (Dauerauftragssparen). Vom Dauerauftrag zu unterscheiden ist die Lastschrift. (Giroverkehr)

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Dau|er|auf|trag, der (Bankw.): Überweisungsauftrag für regelmäßig zu leistende, dem Betrag nach feststehende Zahlungen: einen D. erteilen.

Universal-Lexikon. 2012.