Deutsch|meis|ter 〈m. 3〉
1. oberster Verwalter des Deutschen Ordens für Deutschland
2. 〈nur Pl.〉 österr. Regiment
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Deutschmeister,
lateinisch Praecẹptor per Alemaniam, Bezeichnung der Landmeister des Deutschen Ordens für die binnendeutschen Ordensballeien, seit dem beginnenden 15. Jahrhundert auch »Meister in deutschen und welschen Landen« genannt. Nach der Säkularisierung des Hochmeisteramtes 1525 übernahm der Deutschmeister die Verwaltungsfunktionen des Hochmeistertums, die ihm dann 1530 offiziell von Kaiser Karl V. übertragen wurden. (Hoch- und Deutschmeister)
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Deutsch|meis|ter, der (hist.): der ursprünglich für alle Besitzungen des Deutschen Ordens außerhalb des Ordensstaates zuständige Vertreter des Hochmeisters; Landmeister.
Universal-Lexikon. 2012.