Di|rẹkt|man|dat 〈n. 11〉 Wählerauftrag in direkter Wahl
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Di|rẹkt|man|dat, das (Politik):
Mandat, das der Kandidat einer Partei in einer Wahl persönlich erringt.
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Dirẹktmandat,
in Deutschland das nach Bundeswahlrecht durch Erststimmen erlangte Bundestagsmandat, im Unterschied zum Listenmandat. Die Hälfte der Abgeordneten des Bundestages wird in den 328 Wahlkreisen nach Kreiswahlvorschlägen gewählt, die andere Hälfte aufgrund der Zweitstimmen nach Landeslisten. Der rechtliche Status der direkt und der über die Landeslisten gewählten Abgeordneten ist derselbe. Parteien, die nicht mindestens drei Direktmandate oder 5 % der Zweitstimmen erreichen, werden bei den Listenmandaten nicht berücksichtigt.
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Di|rẹkt|man|dat, das (Politik): Mandat, das der Kandidat einer Partei in einer Wahl persönlich erringt.
Universal-Lexikon. 2012.