Dis|pa|che 〈[-pa:ʃ(ə)] f. 19〉 anteilige Berechnung von Seeschäden für die Beteiligten [frz., „Seeschadensregelung“]
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Dispache
[dis'paʃ(ə), französisch] die, -/-n, Aufstellung der Schadensberechnung bei der großen Havarie, auch Plan zur Verteilung des Havarieschadens auf Schiff, Fracht und Ladung (§ 728 HGB). Die Dispache wird nach deutschem Recht von gerichtlich vereidigten Sachverständigen, den Dispacheuren, aufgestellt.
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Dis|pa|che [dɪs'paʃə], die; -, -n [frz. dispache < älter ital. dispaccio = Abmachung, Erledigung, zu: dispacciare = abfertigen] (Seew.): Schadensberechnung u. -verteilung auf die Beteiligten bei Seeschäden.
Universal-Lexikon. 2012.