◆ Epi|sko|pal|sys|tem 〈n. 11〉
1. kirchenrechtl. Ordnung, nach der die Gesamtheit der Bischöfe (das Konzil) die höchste Kirchengewalt besitzt, also bei Streitfragen über dem Papst steht; Sy Episkopalismus; Ggs Papalsystem
2. 〈ev. Kirche〉 Auffassung von der Kirchenhoheit des Landesherrn, der aufgrund der Reformation als Rechtsnachfolger der kath. Bischöfe betrachtet wird
[→ Episkopus]
◆ Die Buchstabenfolge epi|sko... kann in Fremdwörtern auch epis|ko... getrennt werden.
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Episkopalsystem,
Anfang des 17. Jahrhunderts entwickeltes System und kirchenjuristische Rechtfertigung des landesherrlichen Kirchenregiments, das sich in den evangelischen Landeskirchen etabliert hatte. Die Schulorthodoxie ging davon aus, dass mit der reichsrechtlich im Augsburger Religionsfrieden (1555) verkündeten Suspension der Jurisdiktionsgewalt der katholischen Bischöfe in protestantischen Territorien die Bischofsgewalt treuhänderisch auf die Landesherren übergegangen sei (Summepiskopat).
Universal-Lexikon. 2012.