Eu|ro|tun|nel 〈m. 5 oder m. 6〉 Tunnel, der unter dem Ärmelkanal die Länder England u. Frankreich miteinander verbindet
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Eurotunnel,
Kanaltunnel, britisch-französischer Eisenbahntunnel zwischen Folkestone und Calais; bestehend aus zwei eingleisigen Tunnelröhren (Durchmesser je 7,6 m) sowie einem dazwischenliegenden Lüftungs-, Wartungs- und Rettungstunnel (Durchmesser 4,8 m) mit Querverbindungen alle 375 m; Länge 50,45 km, davon 38 km unter dem Ärmelkanal (bis zu 127 m unter der Wasseroberfläche beziehungsweise 65 m unter dem Meeresboden). Der in 6½ Jahren von einem Firmenkonsortium erbaute, privat finanzierte und am 6. 5. 1994 offiziell eingeweihte Tunnel wird von der britisch-französischen Gesellschaft »Eurotunnel« betrieben, die eine Konzession für 55 Jahre besitzt. Die vom französischen TGV abgeleiteten Eurostar-Hochgeschwindigkeitszüge verkehren seit dem 14. 11. 1994 im Personenverkehr zwischen London und Paris beziehungsweise Brüssel (bis 300 km/h), wobei sie den Eurotunnel mit 160 km/h durchfahren. Pkw, Lkw und Omnibusse werden im Huckepackverkehr in Shuttlezügen zwischen Folkestone und Calais transportiert. Die Tunnelverbindung konkurriert seitdem mit dem Fähr- und dem Flugverkehr.
Universal-Lexikon. 2012.