2. Schüler(in), der (die) einer Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat
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Ex|tẹr|ne, die/eine Externe; der/einer Externen, die Externen/zwei Externe:
1. weibliche Person, die von auswärts, von außerhalb kommt.
2. weibliche Person, die nicht zu einer bestimmten Gruppe (wie Familie, Firma, Insitution) gehört.
Universal-Lexikon. 2012.