Akademik

Fahrnis
Fahr|nis 〈f. 9; veraltetfahrende Habe, bewegl. Vermögen; Sy 〈schweiz.〉 Fahrhabe [→ fahren]

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Fahr|nis, die; -, -se (Rechtsspr.):
bewegliches Vermögen; fahrende Habe.

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Fahrnis,
 
fahrende Habe, Recht: Bezeichnung für bewegliche Sachen (Sache).
 

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Fahr|nis, die; -, -se (Rechtsspr.): bewegliches Vermögen; fahrende Habe: Die Wohnung wird gerichtlich versiegelt. Die -se kommen in ein städtisches Depot (Wiener 6, 1984, 123).

Universal-Lexikon. 2012.