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Fallbeschleunigung
Fạll|be|schleu|ni|gung 〈f. 20; unz.〉 die einem Körper beim freien Fall im Schwerefeld der Erde erteilte Beschleunigung

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Fạll|be|schleu|ni|gung, die (Physik):
Beschleunigung, die ein frei fallender Körper erfährt.

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Fallbeschleunigung,
 
Gravitationsbeschleunigung, Schwerebeschleunigung, Formelzeichen g, die Beschleunigung, die ein frei fallender Körper im Gravitationsfeld eines Himmelskörpers, speziell der Erde (Erdbeschleunigung), erfährt. Bei rotierenden Körpern überlagert sich der zur reinen Gravitationswirkung entgegengerichtete Anteil der Zentrifugalkraft, der bei Messungen auf der Erde in den Wert der Fallbeschleunigung mit eingeht; er beträgt am Äquator etwa 1/300 der Gravitationskraft. - Die Fallbeschleunigung nimmt infolge der Erdabplattung vom Äquator nach den Polen hin zu (Erde, Geophysik), zeigt jedoch infolge der inhomogenen Massenverteilung Schwankungen (Schwereanomalie). Als gerundeten Wert verwendet man in mittleren Breiten g = 9,81 m/s2. Der im Jahre 1901 von der 3. Generalkonferenz für Maß und Gewicht festgelegte Normwert der Fallbeschleunigung, die Normfallbeschleunigung, beträgt gn = 9,806 65 m/s2. Als Einheit der Fallbeschleunigung verwendet man m/s2 und cm/s2, besonders in der Geophysik noch das (heute ungültige) Gal (Galilei): 1 Gal = 1 cm/s2.

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Fạll|be|schleu|ni|gung, die (Physik): Beschleunigung, die ein frei fallender Körper erfährt.

Universal-Lexikon. 2012.