Akademik

unbegründet
ohne Grund; ungerechtfertigt; grundlos; nichtig; haltlos; hinfällig; gegenstandslos; fragwürdig; abwegig

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un|be|grün|det ['ʊnbəgrʏndət] <Adj.>:
ohne stichhaltigen Grund; nicht begründet:
ein unbegründeter Verdacht; dein Misstrauen ist völlig unbegründet.
Syn.: aus der Luft gegriffen, gegenstandslos, grundlos, haltlos, unmotiviert.

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ụn|be|grün|det 〈Adj.〉
1. ohne Grund, nicht begründet
2. unberechtigt
● deine Bedenken sind vollkommen \unbegründet; einen Verdacht, eine Anschuldigung als \unbegründet zurückweisen

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ụn|be|grün|det <Adj.>:
a) nicht begründet:
-e Anträge werden nicht bearbeitet;
b) jeder Grundlage entbehrend, sich nicht begründen lassend:
ein -er Verdacht.

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ụn|be|grün|det <Adj.>: a) nicht begründet: -e Anträge werden nicht bearbeitet; b) jeder Grundlage entbehrend, nicht zu begründen: ein -er Verdacht; Die Meinungen und Emotionen schwanken zwischen defaitistischer Panik und -em Optimismus hin und her (Dönhoff, Ära 45); Meine Furcht war u. (Remarque, Westen 160).

Universal-Lexikon. 2012.