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ge|gen|stands|los ['ge:gn̩ʃtants̮lo:s] <Adj.>:a) keinen Gegenstand (2) habend, sich auf nichts beziehend:
durch die nachträglichen Verbesserungen sind meine Einwände natürlich gegenstandslos [geworden]; er hat seine Klage zurückgezogen und so das Verfahren gegenstandslos gemacht; sollten Sie die Rechnung inzwischen beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
b) jeder wirklichen Grundlage entbehrend:
völlig gegenstandslose Vorwürfe, Verdächtigungen; seine Befürchtungen sind gegenstandslos.
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ge|gen|stands|los 〈Adj.〉
2. überflüssig, hinfällig
● unsere Bemühungen sind inzwischen \gegenstandslos geworden
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ge|gen|stands|los <Adj.>:
1.
a) als ↑ Gegenstand (2 a) einer weiteren Diskussion o. Ä. nicht mehr in Betracht kommend; überflüssig, hinfällig:
durch die Änderungen des Textes wurden die Einwände g.;
b) unbegründet, jeder Grundlage entbehrend:
-e Verdächtigungen.
-e Kunst;
g. malen.
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ge|gen|stands|los <Adj.>: 1. a) als ↑Gegenstand (2 a) einer weiteren Diskussion o. Ä. nicht mehr in Betracht kommend; überflüssig, hinfällig: durch die Änderungen wurden die Einwände g.; die Bewahrung des Friedens, ohne den alles andere g. sei (Freie Presse 30. 12. 89, 2); b) unbegründet, jeder Grundlage entbehrend: -e Verdächtigungen. 2. nicht ↑gegenständlich (b); ↑abstrakt (3): -e Kunst; g. malen.
Universal-Lexikon. 2012.