(sich) abgeben; engagiert (sein); (etwas) behandeln; (sich mit etwas) auseinander setzen; (sich) beschäftigen (mit); involviert (sein); eingehen (auf); bearbeiten; adressieren; angehen; in Angriff nehmen; behandeln
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be|fas|sen [bə'fasn̩]:1. <+ sich> sich (mit jmdm., etwas) auseinandersetzen, beschäftigen:
sie befasst sich intensiv mit ihren Schülerinnen und Schülern; mit diesem Problem, mit dieser Frage befasst er sich schon drei Jahre.
Syn.: sich ↑ abgeben (ugs.), ↑ arbeiten an, sich ↑ aufhalten, ↑ behandeln, beschäftigt sein, eingehen auf, sich ↑ hingeben, sich einlassen auf, sich hineinknien in (ugs.), sich ↑ widmen.
2. <tr.> (jmdn.) veranlassen, sich (mit einer Sache) auseinanderzusetzen, zu beschäftigen:
eine Sonderkommission mit einer besonderen Aufgabe befassen.
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be|fạs|sen 〈V.; hat〉
I 〈V. refl.〉 sich mit etwas od. jmdm. \befassen sich beschäftigen, abgeben ● mit dieser Angelegenheit haben wir uns nun lange genug befasst; er befasst sich gerade mit Religionsgeschichte; damit muss ich mich erst noch \befassen
II 〈V. tr.〉 jmdn. mit etwas \befassen jmdn. mit etwas beschäftigen, jmdm. etwas zu tun geben ● wir können Sie nicht länger damit \befassen; er ist mit dieser Angelegenheit nicht befasst
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be|fạs|sen <sw. V.; hat:
1. <b. + sich> sich [eingehend] beschäftigen, auseinandersetzen:
sich mit einer Frage, mit einer Angelegenheit, mit einem Problem b.;
die Eltern befassen sich viel mit ihren Kindern;
mein Bruder befasst sich mit Ahnenforschung.
2. (bes. Amtsspr.) jmdn. beauftragen, ihn dazu bringen, veranlassen, sich mit etw. Bestimmtem zu beschäftigen, auseinanderzusetzen:
jmdn. mit etw. b.;
<öfter im Passiv od. im 2. Part.:> der Ausschuss wurde mit der Angelegenheit befasst;
das mit dem Fall befasste Kommissariat.
3. (landsch.) berühren, betasten:
die Möbel b.
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be|fạs|sen <sw. V.; hat: 1. <b. + sich> sich mit jmdm., etw. [eingehend] beschäftigen, auseinander setzen: sich mit einer Frage, mit einer Angelegenheit, mit einem Problem b.; die Eltern befassen sich viel mit ihren Kindern; Mein Bruder befasst sich mit Genforschung (Woche 20. 12. 96, 44); der Aktionsausschuss ... täte gut daran, sich mit dem Herrn Münchmeyer und dessen ... Villa mal etwas näher zu b. (Heym, Schwarzenberg 151). 2. (bes. Amtsspr.) jmdn. mit einer Aufgabe, Tätigkeit beauftragen, ihn dazu bringen, veranlassen, sich mit etw. Bestimmtem zu beschäftigen, auseinander zu setzen: jmdn. mit etw. b.; Pakistan hat beantragt, den UNO-Sicherheitsrat ... mit dem Versuch einer Lösung des Konfliktes um Kaschmir zu b. (MM 23. 10. 65, 1); <öfter im Passiv od. im 2. Part.:> der Verteidigungsausschuss wurde mit der Angelegenheit befasst; das mit dem Fall befasste Kriminalkommissariat. 3. (landsch.) berühren, betasten: das Kind hat die Möbel befasst; Die Klarscheiben nicht mit den Fingern b., da sie sonst schnell undurchsichtig werden (Jagd 3, 1987, 91).
Universal-Lexikon. 2012.