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Generalgouvernement
Ge|ne|ral|gou|ver|ne|ment 〈[-guvɛrnəmã:] n. 15
1. große Provinz
2. 〈im 2. Weltkrieg Bez. für〉 das besetzte Polen

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Ge|ne|ral|gou|ver|ne|ment, das:
1. größeres Gouvernement.
2. Statthalterschaft.

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Generalgouvernement
 
[-guvɛrnəmã], im Zweiten Weltkrieg das von deutschen Truppen 1939 besetzte Gebiet Polens, das dem Deutschen Reich nicht eingegliedert wurde; umfasste die Distrikte Warschau, Krakau, Radom und Lublin, nach dem deutschen Überfall auf die UdSSR (1941) kam Ostgalizien (mit Lemberg) dazu. Die Verwaltung unterstand dem von A. Hitler eingesetzten Generalgouverneur H. Frank (1939-44, Sitz: Krakau). Das Generalgouvernement war von einer brutalen Besatzungspolitik betroffen (Verschleppung vieler Polen zur Zwangsarbeit nach Deutschland, gewaltsame Umsiedlungen, Einrichtung jüdischer Gettos in den Städten, Ermordung von Mio. Juden in den von der SS errichteten Vernichtungslagern); es entwickelte sich zum Zentrum der polnischen Widerstandsbewegung (z. B. Warschauer Aufstand 1944).

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Ge|ne|ral|gou|ver|ne|ment, das: 1. größeres Gouvernement. 2. Statthalterschaft.

Universal-Lexikon. 2012.