Ge|ne|ral|in|ten|dant 〈m. 16〉
1. 〈Mil.〉 oberster Beamter der Heeresverwaltung
2. 〈Theat.〉 oberster Leiter eines großen Theaters
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Ge|ne|ral|in|ten|dant, der:
für die künstlerische Gestaltung u. die Verwaltung verantwortlicher Leiter eines größeren Theaters mit mehreren Gattungen der darstellenden Kunst.
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General|intendạnt,
der Leiter eines mehrere Sparten (Oper, Schauspiel, Ballett) und Häuser umfassenden staatlichen und städtischen Theaters; in Wien bis 1918 der kaiserliche, nach 1918 der ministerielle Aufsichtsbeamte der staatlichen Theater.
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Ge|ne|ral|in|ten|dant, der: für die künstlerische Gestaltung u. die Verwaltung verantwortlicher Leiter eines größeren Theaters mit mehreren Gattungen der darstellenden Kunst: er wurde zum -en ernannt.
Universal-Lexikon. 2012.