Ge|rịng|fü|gig|keit 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 geringfügige Beschaffenheit ● ein Verfahren wegen \Geringfügigkeit einstellen
II 〈zählb.〉 Kleinigkeit, unwesentliche, unbedeutende Sache ● das sind nur \Geringfügigkeiten; wegen solcher \Geringfügigkeiten würde ich kein Aufhebens machen
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Ge|rịng|fü|gig|keit, die; -, -en:
1. <o. Pl.> Unbedeutendheit, Belanglosigkeit:
die G. eines Vergehens.
2. unwichtige, nebensächliche Sache, Kleinigkeit:
solche -en kann man außer Betracht lassen.
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Ge|rịng|fü|gig|keit, die; -, -en: 1. <o. Pl.> Unbedeutendheit, Belanglosigkeit: die G. eines Vergehens. 2. unwichtige, nebensächliche Sache, Kleinigkeit: solche -en kann man außer Betracht lassen.
Universal-Lexikon. 2012.