Ge|stạ̈n|ge 〈n. 13〉
1. Gefüge von Stangen zum Stützen od., wenn beweglich, zum Übertragen von Kraft
2. 〈Bgb.〉 Gleise
3. 〈beim Bohren〉 eine Partie zusammengeschraubter od. -gesteckter Bohrstangen
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1. Gesamtheit miteinander verbundener Stangen, die etw. zusammenhalten, tragen, stützen:
das G. eines Bettes, eines Karussells.
2. (Technik) aus mehreren durch Gelenke verbundenen Stangen u. Hebeln zusammengesetzte Vorrichtung zur Übertragung von Schub- u. Zugkräften:
das G. einer Dampflokomotive.
3. (Bergmannsspr.) Gleis in einer Grube.
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Gestänge,
miteinander verbundene, meist bewegliche Stangen oder Rohre zur Bewegungs- und Kraftübertragung; z. B. Schaltgestänge für Kupplungen und Getriebe, Betätigungsgestänge für Vergaserdrosselklappen in Kraftfahrzeugen, bei Fliehkraftreglern u. a., Bohr- und Fördergestänge im Bergbau und bei der Erdölgewinnung (Bohrturm).
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Ge|stạ̈n|ge, das; -s, - [Kollektivbildung zu ↑Stange]: 1. miteinander verbundene Stangen, die etw. zusammenhalten, tragen, stützen: das G. eines Bettes, eines Karussells; einen Bronzekessel in das G. seiner drei Beine einzuhängen (Bild. Kunst I, 189). 2. (Technik) aus mehreren durch Gelenke verbundenen Stangen u. Hebeln zusammengesetzte Vorrichtung zur Übertragung von Schub- u. Zugkräften: das G. einer Dampflokomotive. 3. (Bergmannsspr.) Gleis in einer Grube.
Universal-Lexikon. 2012.