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Kon|tra|hent [kɔntra'hɛnt], der; -en, -en (bildungsspr.), Kon|tra|hen|tin [kɔntra'hɛntɪn], die; -, -nen:Gegner[in] in einer Auseinandersetzung, einem sportlichen Wettkampf o. Ä.:
er hat seinen Kontrahenten niedergeschlagen; die zwei Vereine sind alte Kontrahenten.
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Kon|tra|hẹnt 〈m. 16〉
2. Gegner im Zweikampf
[<lat. contrahens „zusammenziehend“; → kontrahieren]
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Kon|tra|hẹnt, der; -en, -en [zu lat. contrahens (Gen.: contrahentis) 1. Part. von: contrahere, ↑ kontrahieren]:
a) Gegner, Gegenpart in einer geistigen Auseinandersetzung, in einem Streit o. Ä.:
Ost und West als -en in der Dritten Welt;
b) Gegner in einem sportlichen Wettkampf, in einer kämpferischen Auseinandersetzung o. Ä.
2. (Rechtsspr., Kaufmannsspr.) Vertragspartner.
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Kontrahẹnt
[lateinisch, zu kontrahieren] der, -en/-en, 1) bildungssprachlich für: Gegner (in einer geistigen Auseinandersetzung, im Sport); 2) Vertragspartner.
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Kon|tra|hẹnt, der; -en, -en [zu lat. contrahens (Gen.: contrahentis) 1. Part. von: contrahere, ↑kontrahieren; a, b: nach ↑kontrahieren (3)]: 1. (bildungsspr.): a) Gegner, Gegenpart in einer geistigen Auseinandersetzung, in einem Streit o. Ä.: Die beiden ideologischen -en ... setzen alles daran, jene noch nicht festgelegten Völker auf ihre Seite zu ziehen (Dönhoff, Ära 175); b) Gegner in einem sportlichen Wettkampf, in einer kämpferischen Auseinandersetzung o. Ä.: Borussia Mönchengladbach muss keinen Gegner der Welt fürchten. Auch nicht Real Madrid, unseren nächsten -en im Europacup der Landesmeister (Hörzu 8, 1976, 26). 2. (Rechtsspr., Kaufmannsspr.) Vertragspartner: Der Handel nach Dänemark und Schweden (um nur zwei der wichtigsten -en Brasiliens zu nennen) fiel eine Zeit lang völlig aus (Jacob, Kaffee 250).
Universal-Lexikon. 2012.