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Grundbau
Grụnd|bau 〈m.; -(e)s, -ten〉
1. auf dem Grund aufsitzender od. in ihn eingelassener Gebäudeteil
2. zur Gründung von Bauwerken gehörende Arbeiten

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Grụnd|bau, der (Bauw.):
1. <o. Pl.> Gesamtheit aller Techniken u. Arbeiten, die bei einem Bauwerk die in den Boden eingelassenen od. ihm unmittelbar aufsitzenden Bauteile betreffen.
2. <Pl. -ten> Teil eines Bauwerks, der in den Boden eingelassen ist od. ihm unmittelbar aufsitzt.

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Grundbau,
 
Teilgebiet des Bauwesens, das die Herstellung von Bauwerken umfasst, bei denen Boden oder Fels einen wesentlichen Teil der Konstruktion darstellen. Hierzu zählen v. a. Fundamente aller Art, Böschungen, Baugruben, Tunnel, Stollen, Schächte, Kavernen, Dämme und Halden. Theoretische Grundlagen sind die Bodenmechanik und die Hydraulik, aber auch, im Zusammenhang mit der Deponietechnik, die Chemie und Mikrobiologie.
 
Gewöhnlich gehen der Ausführung eines Grundbaubauwerks Baugrunderkundungen voraus. Hierbei werden mittels Bohrungen, Sondierungen und Schürfen die Bodenschichten im Baugrund erschlossen und Laboratoriumsversuche an entnommenen Bodenproben durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit erdstatischen Nachweisen im Gründungsgutachten zusammengefasst. Die Bauwerkslasten können je nach Lage des tragfähigen Untergrundes durch Flach- oder Tiefgründungen in den Baugrund abgeleitet werden (Gründung). Für Bauwerke, die nicht auf der Geländeoberfläche gegründet werden, ist eine Baugrube auszuheben. Schwerpunkt bei der Herstellung von Baugruben ist die Sicherung der Baugrubenwände. Ist kein ausreichender Platz für eine freie Böschung vorhanden, so müssen die Wände verbaut werden. Häufig ausgeführte Verbaukonstruktionen sind die weitgehend wasserdichte Spundwand, die oft wirtschaftlichere Trägerbohlwand sowie verformungsarme Bohrpfahl- und Schlitzwände, die als Ortbetonkonstruktionen in Hohlräumen im Boden hergestellt werden und aus Kostengründen häufig auch als Gebäudeaußenwände genutzt werden. Bei tieferen Baugruben wird der Verbau verankert oder (seltener) abgesprießt.
 
Ein oberhalb der Baugrubensohle anstehender Grundwasserspiegel muss entweder durch eine Wasserhaltung während der Bauzeit abgesenkt werden (Grundwasserabsenkung), oder es muss ein wasserdichter Baugrubenverbau (z. B. Spundwand, Schlitz- oder überschnittene Bohrpfahlwand) ausgeführt werden. Bindet der Verbau nicht in einen nur gering durchlässigen Boden ein, muss eine auch gegen hydraulisches Grundbruch sichere Baugrubenabdichtung (einschließlich der Baugrubensohle) erfolgen, z. B. durch Injektion. Untergeschosse unterhalb des Grundwasserspiegels sind gegen drückendes Wasser abzudichten. Ab 30 cm oberhalb des höchsten Grundwasserstandes kann die Abdichtung erdberührter Außenwände auch durch eine weniger aufwendige Feuchtigkeitssperre erfolgen.
 
Zur Sicherung von Geländesprüngen und Böschungen werden anstelle der früher üblichen Schwergewichts- oder Winkelstützmauern heute meist Gittermauern oder aufgelöste Mauern aus Betonfertigteilen ausgeführt, daneben Sicherungen durch Geotextilien, vermörtelte Nägel oder auch Drahtschotterkästen (Gabionen).
 
Literatur:
 
H. Grasshoff u. a.: Hb. Erd- u. G., 2 Bde. (1979-82);
 W. Kinze u. D. Franke: G. (Neuausg. 1983);
 M. Donel: Bodeninjektionstechnik (1990);
 
G.-Tb., hg. v. U. Smoltczyk, 3 Tle. (41990-92);
 
Erd- u. G. Normen, hg. vom Deutschen Institut für Normung e.V. (81991);
 K. Simmer: G., 2 Bde. (17-191992-94);
 H.-J. Lang u. J. Huder: Bodenmechanik u. G. (51994).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Tiefbau: Nicht nur Straßen und Tunnel
 

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Grụnd|bau, der (Bauw.): 1. <o. Pl.> alle Techniken u. Arbeiten, die bei einem Bauwerk die in den Boden eingelassenen od. ihm unmittelbar aufsitzenden Bauteile betreffen. 2. <Pl. -ten> Teil eines Bauwerks, der in den Boden eingelassen ist od. ihm unmittelbar aufsitzt.

Universal-Lexikon. 2012.