veräppeln (umgangssprachlich); reinlegen; verarschen (derb); derblecken (bayr.); düpieren; täuschen; hinters Licht führen (umgangssprachlich); irreführen
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ịr|re||lei|ten 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. od. etwas \irreleiten an den falschen Bestimmungsort leiten
2. 〈fig.〉 jmdn. \irreleiten zu falschem Handeln leiten
● ein irregeleiteter Brief; von falschen Idolen irregeleitete Jugendliche
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ịr|re|lei|ten <sw. V.; hat (geh.):
1. auf einen falschen Weg führen, falsch leiten:
der Dieb wollte die Polizei i.;
irregeleitete Post.
2. zu einer falschen Annahme, Auffassung, Verhaltensweise verleiten:
man sollte sich nicht durch andere i. lassen.
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ịr|re|lei|ten <sw. V.; hat (geh.): 1. auf einen falschen Weg führen, falsch leiten: der Dieb wollte die Polizei i.; irregeleitete Post. 2. zu einer falschen Annahme, Auffassung, Verhaltensweise verleiten: die ähnlich klingende Bezeichnung hat ihn irregeleitet; man sollte sich nicht durch andere i. lassen; Die erste Voraussetzung des Wandels ist, dass der unerhörte Schwindel auffliegt, mittels dessen die Völker bis heute irregeleitet werden (Gruhl, Planet 273); meinen Erzeuger ..., den ich nämlich für einen hochanständigen, wenn auch etwas irregeleiteten Menschen halte (Erné, Kellerkneipe 173).
Universal-Lexikon. 2012.