freigeben
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frei||le|gen auch: frei le|gen 〈V. tr.; hat〉 bloßlegen, von Hüllen od. deckenden Schichten befreien ● bei der Ausgrabung wurde ein Amphitheater freigelegt / frei gelegt
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deckende Schichten von etw. entfernen u. es zugänglich machen:
Skelette f.;
die Grundmauern eines römischen Hauses f.
Dazu:
Frei|le|gung, die; -, -en.
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frei|le|gen <sw. V.; hat: deckende Schichten von etw. entfernen u. es zugänglich machen: die Grundmauern eines römischen Hauses f.; den Pestfriedhof von Pillkoppen ... Durch die Wanderdünen wurden ... die ganzen Skelette freigelegt (Kempowski, Immer 105); Ü Er hatte die Absicht, die Gesetze seines bisherigen Lebens aufzudecken, sie wie Nervenstränge freizulegen (H. Weber, Einzug 108).
Universal-Lexikon. 2012.