Hạn|dels|flag|ge 〈f. 19〉 die Staatsangehörigkeit anzeigende Flagge eines Handelsschiffes (meist die Nationalflagge, in bes. Fällen die des Handelspartners)
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Hạn|dels|flag|ge, die:
Flagge eines Handelsschiffs, durch die es seine Nationalität zu erkennen gibt.
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Handelsflagge,
englisch Merchant Flag ['məːtʃənt 'flæg], die in der Handelsschifffahrt geführte Flagge, die der Staatsflagge häufig ähnelt, sich jedoch meist von der Kriegsflagge unterscheidet; die Handelsflagge muss von jedem im Schiffsregister eingetragenen Handelsschiff geführt werden, wenn die Bekanntgabe der Nationalität notwendig ist (besonders beim Einlaufen in den Hafen und beim Auslaufen). Das Recht zum Führen der Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist. (Billigflaggen)
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Hạn|dels|flag|ge, die: Flagge eines Handelsschiffs, durch die es seine Nationalität zu erkennen gibt.
Universal-Lexikon. 2012.