Hei|rats|schwin|del 〈m. 5; unz.〉 betrügerische Vorspiegelung der Absicht, jmdn. heiraten zu wollen
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Hei|rats|schwin|del, der:
das Vorspiegeln von Heiratsabsichten zu dem Zweck, von dem Partner Geld od. andere Werte zu erlangen.
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Heiratsschwindel,
das Vortäuschen ernst gemeinter Heiratsabsichten. Einen besonderen Straftatbestand des Heiratsschwindels kennt das StGB nicht. Heiratsschwindel kann jedoch als Betrug strafbar sein, wenn das Opfer aufgrund der Täuschung und in Erwartung der Eheschließung dem Täter Vermögenswerte zuwendet.
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Hei|rats|schwin|del, der: das Vorspiegeln von Heiratsabsichten zu dem Zweck, von dem Partner Geld od. andere Werte zu erlangen.
Universal-Lexikon. 2012.