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Ehe|schlie|ßung ['e:əʃli:sʊŋ], die; -, -en:das Eingehen der Ehe vor einer staatlichen Instanz:
rechtlich bindend für eine Eheschließung ist allein die standesamtliche Heirat.
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Ehe|schlie|ßung 〈f. 20〉 Heirat
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Ehe|schlie|ßung, die:
Erklärung der Ehewilligen vor dem Standesbeamten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
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I Eheschließung,
Trauung.
II
Eheschließung
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Ehe|schlie|ßung, die: persönliche, bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegebene Erklärung der Ehewilligen vor dem Standesbeamten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Universal-Lexikon. 2012.